Partnerschaft für Demokratie

Partnerschaft für Demokratie

Durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden in ganz Deutschland kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse) unterstützt, „Partnerschaften für Demokratie“ als strukturell angelegte lokale bzw. regionale Bündnisse aufzubauen. Ähnliches gilt für das Landesprogramm „NRWeltoffen“.

In diesen „Partnerschaften für Demokratie“ kommen Verantwortliche aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen, um Projekte zur Förderung und Stärkung demokratischer Teilhabe, einer vielfältigen und toleranten Gesellschaft sowie gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit zu unterstützen. Unsere Stadt gehört seit dem Projektstart 2015 dazu. Seitdem konnten jedes Jahr eine Vielzahl von Projekten unterschiedlicher Träger unterstützt werden.

In Duisburg bildet dabei das Jugendamt das federführende Amt, der Jugendring die externe Koordinierungs- und Fachstelle, die zusammen die lokale Projektumsetzung koordinieren und verwalten. Dies gilt sowohl für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ als auch für das Landesprogramm „NRWeltoffen“.

Zur Förderung von Einzelprojekten und Maßnahmen zivilgesellschaftlicher Akteure stehen 2025 im Rahmen von „Demokratie leben!“ 75.000?€ zur Verfügung; im Rahmen von „NRWeltoffen“ 43.500?€.

Anträge können – je nach inhaltlichem Schwerpunkt – in beiden Projekten, im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und des Landesprogramms „NRWeltoffen“ in der Regel ab November bis Ende Januar des jeweiligen Förderjahres gestellt werden.

Die Anträge werden dann geprüft und durch das „Bündnis“ (ehemals Begleitausschuss) – ein Gremium aus Verwaltung und Zivilgesellschaft – beraten und beschlossen.

Für im Rahmen von „NRWeltoffen“ geförderte Projekte ist ein Eigenanteil in Höhe von 25?% der beantragten Fördersumme ins Projekt einzubringen. Für im Rahmen von „Demokratie leben!“ geförderte Projekte beträgt dieser Eigenanteil 20?% der Fördersumme.

Zur Beantragung von Projekten in beiden Programmen muss jeweils ein Antrag und ein Kostenplan eingereicht werden. Im Rahmen der Projektrevision  von „Demokratie leben!“ (anlässlich der Förderperiode von 2025-2032) werden seit 2025 die Fördersummen über Pauschalen ermittelt (Honorar- und eine Teilnehmendenpauschale). Alle Kosten sind zusätzlich weiterhin in einem Kostenplan aufzuschlüsseln. Es wird empfohlen, die jeweiligen Projekte wie gewohnt zu planen und zu kalkulieren (Kostenplan) und die ermittelten Kosten danach in die Pauschalen zu „übersetzen“.

Hier der Link zur Homepage des Bundesprogramms "Demokratie leben!.

Unter dem Reiter Formulare findet ihr den Antrag sowie die dazugehörigen Anlagen.

Bei Fragen rund um die Förderprogramme, die Antragsstellung und Abrechnung können Sie mich gerne kontaktieren:

Joscha Wöske
Claubergstraße?20–22
47051?Duisburg
Tel:?0203/26246
E?Mail: j.woeske@jugendring-duisburg.de